DER FALL COLLINI

Ferdinand von Schirach hat ein (wichtiges) Anliegen, findet aber nicht den angemessenen Stil, es vorzubringen

Selbst der Belesenste weist Lücken auf. Und somit ist an dieser Stelle zu gestehen, nie ein Buch von Ferdinand von Schirach gelesen zu haben. Sicher, man hat die Fernsehbearbeitungen von TERROR (2016) und GOTT (2020) verfolgt, man hat den Autor immer wieder in Talkshows reden hören, konnte sich ein Bild machen, dass man es bei ihm mit einem sehr klugen, nachdenklichen und vor allem auch gebildeten Mann zu tun hat. Nur blieb auch immer ein gewisses Unbehagen. Da konstruierte sich jemand Fälle, sehr spezielle Fälle, die er dann zu Standard-Diskursen erklärte. Kann das Recht des Einzelnen gegen das des Kollektivs, der Gemeinschaft aufgewogen werden? Hat der Mensch das Recht auf einen selbstbestimmten Tod und unter welchen Umständen darf oder muss man ihm gar dabei helfen? Immer wieder sind es sehr spezifische Situationen, die von Schirach entwirft. Und das ist wesentlich in der Beurteilung: sie sind eben entworfen, konstruiert. Und mit diesen Konstrukten konfrontiert er sein Publikum (zumindest in den oben genannten Stücken/Texten), fordert es auf, eine Entscheidung aufgrund von sehr komplexen, von ihm gelegentlich etwas vereinfacht dargestellten Informationen zu Recht, Ethik oder auch Moral zu treffen. Vor allem bei TERROR blieb ein ungutes Gefühl, schwer zu definieren, schwer zu greifen.

Umso angenehmer, als mit DER FALL COLLINI (2019) eine von Schirach-Verfilmung erschien, von der ein Freund behauptete, sie sei, vor allem für einen Filmliebhaber mit einem Faible für Gerichtsdramen, mehr als passabel anzusehen. Und recht damit behielt. Nicht der beste Film des Jahres, doch Marco Kreuzpaintner war da ein ansehnliches Stück deutsches Kino gelungen – spannend, unterhaltsam und im Thema irgendwie „relevant“. Und so kam es, dass vor dem Antritt einer Zugfahrt noch Lektüre aufzutreiben war, und siehe da – die literarische Vorlage lag aus. Warum also nicht?

Vier Stunden später, am Ziel angekommen, weiß man dann, warum nicht. Im gewisser Weise ist das Lesen dieses Buchs – wie gesagt, in diesem Fall das erste von diesem Autor – wie eine Variante des Märchens von „des Kaisers neuen Kleidern“. Das mögen alle, das lieben alle, das wird im Feuilleton hoch gelobt. Das muss doch gut sein. Was habe ich nicht verstanden?

Auf nicht einmal 200 Seiten breitet von Schirach ein erneut sehr spezifisches, erneut sehr konstruiertes Szenario vor dem Leser aus, unterfüttert es mit dem Versuch, emotionale Dichte zu erzeugen, indem – wie in vielen schlechten Krimis – die Hauptfigur, meist ein Kommissar, hier ein Anwalt, der seinen ersten Fall als Pflichtverteidiger zugeschanzt bekommt, persönlich involviert ist und mit Teilen seiner Vergangenheit, die so weit gar nicht zurückreichen kann, weil er eben noch sehr jung ist, konfrontiert wird. Schließlich entpuppt sich der Fall – eben der titelgebende Fall Collini – als weit in die deutsche Vergangenheit zurückreichend. Und sowohl Caspar Leinen, so der Name des Anwalts, als auch die Leser*innen werden mit den Gräueltaten der Deutschen im Zweiten Weltkrieg als auch mit deren Vertuschung und dem Versuch konfrontiert, diese Verbrechen zumindest juristisch ungeschehen zu machen.

Leinen muss den Fall von Fabrizio Collini übernehmen, der über dreißig Jahre in Deutschland als sogenannter Gastarbeiter ein unauffälliges Leben geführt hat und nun, im Jahr 2001, den in der deutschen Politik und Wirtschaft weit und gut vernetzten Industriemagnaten Hans Meyer in dessen Hotelsuite in Berlin regelrecht hingerichtet hat. Anschließend hat er das Hotelpersonal informiert, sie gebeten, die Polizei zu rufen und dann in der Hotellobby auf seine Festnahme gewartet. Mysteriös, so viel ist sicher. Doch der Schreck fährt Caspar Leinen erst recht in die Knochen, als ihm klar wird, dass Hans Meyer tatsächlich der Vater seines einst besten Freundes war; ein Mann, der ihn, den unauffälligen Jungen, der allein bei seinem sprachkargen Vater lebte, ein wenig unter seine Fittiche nahm und ihm eine schöne, eine angenehme Jugend ermöglichte. Eine Jugend, die von der Freundschaft zu Hans Meyers Sohn Philipp und der heimlichen Liebe zu dessen Schwester Johanna geprägt gewesen ist. Das Glück endete mit dem Unfalltod Philipps und Johannas Hochzeit und Weggang nach England. Und nun treffen sie sich also wieder, Jahre nach dem letzten Treffen. Und natürlich macht sie ihm massive Vorwürfe, dass er dieses Mandat übernimmt.

Im Grunde eine Konstellation, wie sie Billy Wilder für ein Gerichtsdrama à la WITNESS FOR THE PROSECUTION (1957) hätte ersinnen können. Schön hinterhältig und verschlungen, voller Volten und doppelter Böden. Nur ist dies dem sich hinter dem Fall Collini verbergenden Drama nicht angemessen. Und natürlich ahnt man früh, auch ohne den Film zuvor gesehen zu haben, worauf das hinausläuft, dass da Geheimnisse in der Familie dräuen, die für die Angehörigen besser verborgen geblieben wären. Das natürlich auch, weil man weiß, dass von Schirach immer auch ein didaktisches Ziel verfolgt, seine Leser*innen oder Zuschauer*innen mit juristischen oder ethischen oder moralischen oder gesellschaftlichen oder kulturellen Rissen und Verwerfungen konfrontieren und sie auf Ungerechtigkeiten hinweisen will. Und auch – das wurde ganz besonders an DER FALL COLLINI gelobt – damit konfrontieren will, dass selbst hinter dem brutalsten Mord meist eine Geschichte steckt und die Dinge eben nicht schwarz-weiß sind, auch Mörder Menschen sind. Letzteres war allerdings schon im Jahr 2011, als der Roman erschien, eher eine Binse.

Das didaktische Anliegen steckt hier in einem düsteren Kapitel bundesdeutscher Justizgeschichte, nämlich dem Versuch, im Jahr 1968 mit dem „Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten“ (EGOWiG), versteckt in einem Artikel des 156 Artikel umfassenden Gesetzes, die Debatte über Verjährung nationalsozialistischer Verbrechen zu unterlaufen und bspw. Partisanenerschießungen o.ä. so darzustellen, dass die Ausführungen unter Bagatelldelikten zusammengefasst wurden. Es wäre zu kompliziert, hier die gesamte Rechtslage aufzudröseln, doch ist es durchaus bedenkenswert, dass der ehemalige NSDAP-Parteigänger und damaligen Ministerialbeamten Eduard Dreher das Gesetz entworfen hatte und damit Tausenden von Tätern die Verjährung ihrer Taten ermöglicht hätte. Denn gerade diese Personalie verweist auf die Kontinuitäten im politischen, juristischen und auch im kulturellen Leben nach 1945. Das Gesetz wurde schließlich zurückgenommen, tatsächlich gelang es aber in seiner vergleichsweise kurzen Wirkdauer, einige Täter zu entlasten. Ganz klar ein Skandal der bundesrepublikanischen Justizgeschichte. Und ein sehr diffiziles, komplexes und kompliziertes Thema, dessen Feinheiten zu verstehen wahrscheinlich eher Juristen gegeben ist[1].

Von Schirach packt es nun in einen Einzelfall, der sich dem jungen Anwalt Leinen nach und nach erschließt. Bis er schließlich, eher durch Zufall und aufgrund der Waffen-Expertise seines Vaters, auf ein wegweisendes Detail stößt, welches es ihm ermöglicht, vor Gericht auf die Not seines Mandanten hinzuweisen und diese glaubwürdig einer Richterschaft zu vermitteln, die, wie es sich für Romane wie diesen gehört, dem jungen Verteidiger gegenüber eher skeptisch, wenn auch wohlwollend skeptisch eingestellt ist. Wir haben es – man ahnte es wie gesagt schon lange – mit einem Kriegsverbrechen, einer Geiselerschießung zu tun, wie sie durch die deutsche Wehrmacht, die SS und den SD, gerade in den letzten Kriegsjahren häufig vorkamen. Und deren jedes einzelne ein unglaubliches Verbrechen gewesen ist, das Leid und Not und vor allem den Tod für viele bedeutete. Hans Meyer, das Opfer in diesem Roman, war mitverantwortlich für ein solches Kriegsverbrechen. Und Fabrizio Collini, der als Kind miterleben musste, was da geschah, wollte, musste vielleicht Rache üben. So einfach ist das manchmal. Und so schwierig, gerade für die Nachgeborenen.

Zwischendurch entführt uns der Autor in eine schwüle und schwülstige Liebesnacht zwischen Caspar und Johanna, die etwas unvermittelt kommt, da man bis hierher zwar vermutet hatte, dass der damals jugendlichen Caspar Leinen für die deutlich ältere Schwester seines Freundes schwärmt, nichts aber darauf hingedeutet hatte, dass die beiden tatsächlich intim miteinander geworden waren. Doch geschieht diese Intimität so selbstverständlich, dass der Eindruck entsteht, man hätte lange schon eine Affäre gehabt. Und im Übrigen spielt dieser ganze Strang für das, was von Schirach seinen Leser*innen vermitteln will überhaupt keine Rolle.

Ebenso wenig hätte es die persönliche Verwicklung gebraucht. Ohne diese wären uns auch die ewigen Selbstzweifel des Caspar Leinen erspart geblieben, ob er für den Job generell geeignet und für diesen ganz besonders der Richtige sei. Es hätte auch nicht den Vertreter der Nebenklage, Anwalt Mattinger gebraucht, der Caspar Leinen allerhand gute, natürlich väterliche gut gemeinte Ratschläge und Lebensweisheiten mit auf den Weg gibt. Zumindest so lange, bis der jüngere Mann anfängt ihn zu nerven. All diese Figuren sind Stereotype, zusammengeklaubt aus diversen Gerichtsdramen und entsprechenden Romanen. Und auch das Gerüst der Story ist im Grunde ein geronnenes Klischee. Die – vermeintlich – gerechte Rache, weil das begangene Unrecht nur durch Blut gesühnt werden kann, auch wenn dies jedweder rechtsstaatlichen Idee widerspricht. Der Mörder, der Rächer, der sein Werk vollbringt und sich dann freiwillig stellt, jedwede Hilfe und Unterstützung ablehnt, dann aber zum rechten Moment, unser jugendlicher Held weiß sich schon kaum mehr zu helfen, doch noch das Wort ergreift und eine erschütternde Geschichte preisgibt. Ist er trotz der Grausamkeit seiner Tat gar ein Gerechter? Selbst die Idee, dass es am Ende ein kleines Detail ist – natürlich etwas Naheliegendes, das genau deshalb, weil es so naheliegend ist, zunächst übersehen wurde -, kommt direkt aus amerikanischen Gerichtsdramen.

Vielleicht taugt ein Thema wie dieses einfach nicht für eine fiktionale Bearbeitung, weil die Realität, die Geschichte, gerade die Geschichte des Partisanenkampfs und des Umgangs mit der Zivilbevölkerung während des 2. Weltkriegs, solch grässliche Schrecken bietet, dass eine nüchterne und sachliche Auseinandersetzung mehr bringt, eine Distanzierung den Kopf klarer hält und man die Details und kleinen Widerhaken, die diese Themen immer bereithalten, genauer sieht. Und vielleicht hat von Schirach das auch geahnt, denn er bedient sich einer äußerst nüchternen und sachlichen Sprache – und verheddert sich damit vollends.

Denn diese ganze Geschichte bleibt seltsam eintönig, erzählt im Stile einer Reportage. Nur wirkt eine heiße Liebesnacht, im Reportagestil erzählt, natürlich nicht sonderlich erotisch, bestenfalls aufgesetzt, schlimmstenfalls peinlich. Und da der Autor mit dem gesamten Personal des Romans ähnlich verfährt, hat der Roman literarisch überhaupt keinen Mehrwert. Es wird ein wichtiges Anliegen vorgebracht, auf kleiner Flamme gekocht und mager dargeboten und schließlich, wenn die Frage der Selbstjustiz dem Anliegen in die Quere zu kommen droht, bringt sich der Angeklagte zum Glück für alle weiteren Beteiligten in seiner Zelle um, da sein Lebenszweck – die (gerechte?) Rache – ja erfüllt zu sein scheint. Das ist billig. Und so wirkt dieses ganze Werk letztlich billig. Ein 40seitiger Essay über die bundesrepublikanische Rechtsprechung in Hinblick auf die Nazi-Täter wäre da aus berufenem Munde weitaus aufschlussreicher und aufklärerischer gewesen. Dies ist ein unentschlossenes Konglomerat aus schlechter Literatur und gutwilligem didaktischen Vortrag. Und somit in beiden Fällen gescheitert. Traut man sich allerdings kaum zu sagen, weil…alle sind ja begeistert…

 

[1] Sowohl Norbert Frei in VERGANGENHEITSPOLITIK. DIE ANFÄNGE DER BUNDESREPUBLIK UND DIE NS-VERGANGENHEIT als auch Willi Winkler in DAS BRAUNE NETZ. WIE DIE BUNDESREPUBLIK VON FRÜHEN NAZIS ZUM ERFOLG GEFÜHRT WURDE befassen sich mit der Problematik des Umgangs mit den Tätern und vor allem damit, wie lange versucht wurde, juristische Mittel und Wege zu finden, um Verjährung durchzusetzen. Vor allem bei Frei wird deutlich, wie früh, nämlich im Grunde schon mit Gründung der Bundesrepublik 1949, diese Diskussion einsetzte. Und dass sie von Beginn an durch und durch politisiert war. Und dass sie sehr häufig federführend von jenen geführt wurde, die schon vor 1945 im Justizapparat arbeiteten, oft in herausgehobenen Positionen.

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